Gründungszuschuss und Krankenversicherung: was gilt?

Mit der Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die Absicherung über den ALG-I-Bezug. Ab dann musst du dich selbst krankenversichern und hast die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die im Gründungszuschuss enthaltene Pauschale von 300 Euro monatlich ist ein Zuschuss zur sozialen Absicherung, deckt die realen Beiträge aber in der Regel nicht vollständig.
Was sich mit der Selbstständigkeit ändert
Solange du Arbeitslosengeld I beziehst, läuft deine Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung über diesen Leistungsbezug. Sobald du deine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst, endet diese Absicherung. Damit gehst du aus der Rolle der versicherten Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers heraus und wirst selbst für deinen Versicherungsschutz verantwortlich.
Das bedeutet konkret: Du musst dich aktiv um deine Krankenversicherung kümmern und dich anmelden. Eine Lücke im Versicherungsschutz solltest du vermeiden, denn in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Kläre deshalb rechtzeitig vor dem Gründungstag, wie und wo du dich versichern willst, damit der Übergang ohne Unterbrechung gelingt.
GKV freiwillig versichert
Eine Möglichkeit ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Der Beitrag richtet sich hier nach deinem Einkommen. Das heißt: Wer zu Beginn wenig verdient, zahlt tendenziell weniger, und mit steigenden Einnahmen steigt auch der Beitrag bis zu den gesetzlich festgelegten Grenzen.
Auch mit wenig Einkommen zahlst du aber einen Mindestbeitrag. Für freiwillig versicherte Selbstständige gilt eine Mindestbemessungsgrundlage: Dein Beitrag wird mindestens aus einem angenommenen Mindesteinkommen berechnet, selbst wenn dein tatsächlicher Gewinn darunter liegt. Eine frühere Sonderregelung mit einer besonders niedrigen Bemessung nur für Existenzgründer gibt es seit 2019 nicht mehr. Sie wurde abgeschafft, als die allgemeine Mindestbemessung für alle Selbstständigen gesenkt wurde. Zur Orientierung, Stand 2026: Die Mindestbemessung liegt bei rund 1.318 Euro im Monat, der monatliche Mindestbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung damit in der Größenordnung von etwa 270 bis 280 Euro, je nach Zusatzbeitrag deiner Kasse. Den genauen, aktuellen Betrag und die nötigen Nachweise nennt dir deine Krankenkasse.
Ein praktischer Vorteil der GKV ist die Vertrautheit des Systems: Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert sein, und die Beiträge passen sich an dein tatsächliches Einkommen an. Ob das für dich die richtige Wahl ist, hängt von deinen persönlichen Umständen ab.
PKV als Alternative
Die zweite Option ist die private Krankenversicherung. Hier richten sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern nach deinem Alter, deinem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Wer jung und gesund ist und einen bestimmten Leistungsumfang wählt, für den kann die PKV anfangs günstiger wirken als die freiwillige GKV.
Wichtig ist der langfristige Blick. Die PKV bindet dich über einen längeren Zeitraum, und eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Beiträge können sich im Laufe der Jahre verändern, und der gewählte Leistungsumfang bestimmt, was tatsächlich abgesichert ist. Deshalb solltest du eine PKV-Entscheidung nicht allein an den anfänglichen Kosten festmachen, sondern auch daran, wie sich deine Situation über die Jahre entwickeln kann.
Weil diese Entscheidung viele individuelle Faktoren betrifft, lohnt sich hier besondere Sorgfalt. Eine unabhängige, qualifizierte Beratung kann dir helfen, GKV und PKV anhand deiner konkreten Lage zu vergleichen.
Wofür die 300 Euro gedacht sind (und wofür nicht)
Wird der Gründungszuschuss bewilligt, enthält er in der ersten Phase und, falls die zweite Phase ebenfalls bewilligt wird, auch danach eine monatliche Pauschale von 300 Euro. Diese Pauschale ist zur sozialen Absicherung gedacht, also unter anderem für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Entscheidend ist das richtige Verständnis: Die 300 Euro sind ein Zuschuss, keine Vollkostendeckung. In der Regel decken sie die realen Beiträge zur sozialen Absicherung nicht vollständig ab. Für dich heißt das: Plane deine vollen Beiträge von Anfang an als laufende Kosten ein, die du aus deinen Einnahmen trägst, damit dich diese Ausgaben nicht überraschen. Eine bewilligte Pauschale reduziert diese Last nur zum Teil, sie ersetzt deine Kalkulation nicht. Wie sich Gründungszuschuss, Beiträge und Nachweise nach einer Bewilligung weiter gestalten, liest du im Beitrag zum Gründungszuschuss nach der Bewilligung.
Beachte außerdem: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Ob er bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Formuliere deine Planung deshalb vorsichtig und rechne die 300 Euro nicht als feste Größe ein, solange keine Bewilligung vorliegt.
Was du selbst klären solltest
Damit der Start ohne Versicherungslücke gelingt, solltest du einige Punkte frühzeitig angehen. Kläre zuerst, ob für dich die freiwillige GKV oder die PKV in Frage kommt, und lass dir die konkreten Beiträge nennen. Für die freiwillige GKV ist deine Krankenkasse die richtige Adresse, für die PKV der jeweilige Anbieter. Sprich beide Wege durch, bevor du dich festlegst.
Zieh für die Entscheidung zwischen GKV und PKV eine unabhängige, qualifizierte Beratung hinzu, gerade weil die PKV langfristig bindet. Plane deine Beiträge zur sozialen Absicherung als volle laufende Ausgabe ein, die du aus deinen Einnahmen trägst. Eine bewilligte 300-Euro-Pauschale federt davon nur einen Teil ab, verlasse dich also nicht darauf.
Ein Hinweis zur Einordnung: SK Strategies bietet keine Versicherungs- oder Steuerberatung. Wir können dir helfen, deine Gründung und deinen Finanzplan zu strukturieren, aber die konkrete Wahl deiner Krankenversicherung und die genauen Beiträge klärst du mit deiner Krankenkasse beziehungsweise mit einer unabhängigen, qualifizierten Beratung.
Stand dieser Angaben: § 93 und § 94 SGB III sowie die Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss, gültig ab 13. September 2023; die genannten Beitragswerte zur Krankenversicherung geben den Stand 2026 wieder. Rechtsgrundlagen und Beitragssätze können sich ändern, maßgeblich sind die jeweils aktuelle Fassung und die Auskunft deiner Krankenkasse.
Mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die Absicherung über den ALG-I-Bezug. Du versicherst dich selbst.
Du wählst zwischen freiwilliger gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV).
In der freiwilligen GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, mindestens aber nach einer Mindestbemessungsgrundlage.
Die 300 Euro monatlich sind zur sozialen Absicherung gedacht und decken die realen Beiträge in der Regel nicht vollständig.
- Autor und fachliche Prüfung
- Srikumaran Sooriakumar, Gründungsberater und Change-Management-Berater bei SK Strategies. Über Soori
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Redaktionell erstellt und intern geprüft. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch.