Wer hat Anspruch auf einen AVGS und wie bekomme ich ihn?

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Menschen bekommen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Ausgabe liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Du beantragst ihn formlos bei deiner Vermittlungsfachkraft.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Ein AVGS richtet sich an Menschen, die arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das betrifft häufig Beziehende von Arbeitslosengeld I, aber auch Menschen im Bürgergeld-Bezug. Ob du einen Gutschein erhältst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, einen generellen Rechtsanspruch gibt es in den meisten Fällen nicht.
Wie beantrage ich einen AVGS?
Du beantragst den AVGS formlos, meist im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft, telefonisch oder schriftlich. Schildere dein Anliegen, etwa den Wunsch nach einem Gründercoaching, und begründe, warum die Maßnahme sinnvoll ist. Wird der Gutschein bewilligt, kannst du damit zu einem zugelassenen Anbieter gehen.
In der Praxis läuft das oft in mehreren Schritten ab. Zuerst vereinbarst du ein Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft, häufig im Rahmen eines ohnehin anstehenden Termins. Dort erklärst du dein Ziel, etwa den Aufbau einer tragfähigen Selbstständigkeit, und wie ein Coaching dich diesem Ziel näher bringt. Es hilft, wenn du dein Vorhaben in wenigen klaren Sätzen zusammenfassen kannst und konkret benennst, woran du im Coaching arbeiten willst. Wird ein Gutschein ausgestellt, sind darauf in der Regel Ziel und Umfang der Maßnahme vermerkt. Damit wählst du anschließend einen zugelassenen Anbieter und stimmst mit ihm den Start ab. Ob es überhaupt zu einer Ausstellung kommt, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall, denn der AVGS ist eine Ermessensleistung.
Wie viele Stunden umfasst ein AVGS-Coaching?
Eine feste Stundenzahl gibt das Gesetz nicht vor, der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme. Wie viele Beratungs- oder Coachingeinheiten ein AVGS abdeckt, hängt vom Ziel und der zugelassenen Maßnahme ab und steht in der Regel auf dem Gutschein oder in der Maßnahmenbeschreibung. Bei einem Gründercoaching kann der Umfang je nach Ausgangslage unterschiedlich ausfallen, von wenigen Terminen bis zu einer längeren Begleitung. Maßgeblich ist, was auf deinem Gutschein vermerkt ist. Frag bei Unklarheit deine Vermittlungsfachkraft oder den zugelassenen Anbieter, welcher Umfang für dich vorgesehen ist. § 45 SGB III regelt die Förderung dem Grunde nach, nicht eine bestimmte Stundenzahl.
Kann ich mir den Coach selbst aussuchen?
In der Regel ja, du wählst den Anbieter selbst, sofern er für die Maßnahme zugelassen ist. Der AVGS bindet dich nicht an einen bestimmten Coach. Du kannst unter den für die Maßnahme zugelassenen (AZAV) Trägern denjenigen wählen, der thematisch und persönlich zu dir passt, etwa mit Schwerpunkt Existenzgründung. Sinnvoll ist, vorab ein Kennenlerngespräch zu führen und auf Zulassung, Schwerpunkt und Passung zu achten. Wichtig ist, dass Anbieter und Maßnahme zugelassen sind und der Gutschein in Ziel und Umfang zum Angebot passt.
Ein Kennenlerngespräch nutzt du am besten, um konkrete Fragen zu stellen: Welche Erfahrung hat der Coach mit Vorhaben wie deinem? Wie läuft die Zusammenarbeit ab, und was ist im Umfang enthalten? Achte auch darauf, ob die Chemie stimmt, denn ein Coaching lebt vom offenen Austausch. Passt ein Anbieter aus deiner Sicht nicht, darfst du dich für einen anderen zugelassenen Träger entscheiden. Diese Wahlfreiheit ist ein Vorteil des Gutscheins, den du bewusst nutzen solltest.
Was kann ich mit dem AVGS machen?
Mit einem AVGS kannst du eine geförderte Maßnahme bei einem für die Maßnahme zugelassenen (AZAV) Träger einlösen, zum Beispiel ein Gründercoaching. Umfang und Ausrichtung stehen auf dem Gutschein. Den Anbieter darfst du in der Regel selbst auswählen.
Wie bereite ich das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft vor?
Ein gut vorbereitetes Gespräch erhöht die Chance, dass dein Anliegen nachvollziehbar wirkt, auch wenn es keine Garantie für eine Ausstellung gibt. Sinnvoll ist, vorab dein Ziel zu schärfen: Was willst du gründen, warum, und was fehlt dir noch auf dem Weg dahin? Wenn du benennen kannst, an welchen Punkten ein Coaching konkret ansetzt, etwa an einem Businessplan, der Finanzplanung oder Fördermittelfragen, wird der Nutzen der Maßnahme greifbarer. Bring nachvollziehbare Unterlagen mit, soweit vorhanden, und formuliere dein Anliegen sachlich statt fordernd.
Hilfreich ist außerdem, dir vorab zu überlegen, welche Fragen kommen könnten, etwa nach der Ernsthaftigkeit deines Vorhabens oder nach deiner fachlichen Eignung. Wer darauf ruhig und konkret antworten kann, wirkt glaubwürdiger. Notiere dir am Ende, was besprochen wurde und welche nächsten Schritte vereinbart sind. Bleibt eine Entscheidung offen, kannst du höflich nachfragen, bis wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst. Eine Zusage lässt sich daraus nicht ableiten, denn die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Was tun, wenn die Vermittlungsfachkraft keinen AVGS ausstellen will?
Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, gibt es keinen sicheren Weg zur Ausstellung, du kannst dein Anliegen aber sachlich begründen. Schildere konkret, warum die Maßnahme dich deinem Ziel näher bringt, etwa dem Aufbau einer tragfähigen Selbstständigkeit, und bring nachvollziehbare Unterlagen mit. Frag nach den Gründen für eine Ablehnung, oft lässt sich ein Missverständnis klären oder ein Anliegen anders begründen. Du kannst um eine erneute Prüfung oder ein weiteres Gespräch bitten. Eine Ablehnung solltest du dir möglichst schriftlich und mit Begründung geben lassen. Ob und wie du dagegen vorgehen kannst, hängt vom Einzelfall ab, hier kann eine unabhängige Beratung weiterhelfen. Einen generellen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt es in den meisten Fällen nicht.
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, oft mit ALG I oder Bürgergeld.
Ermessensleistung, in der Regel kein genereller Rechtsanspruch.
Formlos im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Nur für die Maßnahme zugelassene (AZAV) Träger dürfen sie durchführen.
Häufige Fragen
Was kostet mich ein Coaching, das über einen AVGS läuft?
Wird der Gutschein bewilligt und das Coaching von der zuständigen Stelle genehmigt, entstehen dir keine Kosten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter rechnet die Maßnahme direkt mit dem zugelassenen Träger ab. Du zahlst nichts dazu. Wichtig ist die Reihenfolge: Das Coaching beginnt erst nach der Bewilligung. Wer vorher startet, riskiert, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Wie lange kann ich einen ausgestellten AVGS einlösen?
Die Frist steht auf dem Gutschein selbst. Die zuständige Sachbearbeitung legt sie je nach Situation fest. Üblich ist rund ein Monat, es können aber auch wenige Wochen oder mehr sein. Innerhalb dieser Frist musst du dich für einen zugelassenen Anbieter entscheiden und den Gutschein einlösen. Davon zu unterscheiden ist die Dauer der Maßnahme selbst, die sich nach dem bewilligten Umfang richtet. Läuft die Frist ab, ohne dass du den Gutschein eingelöst hast, verfällt er.
Woran erkenne ich, ob ein Anbieter für meine Maßnahme zugelassen ist?
Zugelassen sein müssen sowohl der Träger als auch die konkrete Maßnahme, Grundlage dafür ist die Zulassung nach der AZAV. Frag den Anbieter direkt nach der Zulassung für die Maßnahme, die du einlösen möchtest. Lass dir erklären, wie Ziel und Umfang zu deinem Gutschein passen. Ein seriöser Anbieter gibt darüber ohne Umschweife Auskunft. Im Zweifel hilft dir deine Vermittlungsfachkraft weiter.
Was mache ich, wenn Ziel und Umfang auf dem Gutschein nicht zu meinem Wunschangebot passen?
Ein AVGS gilt nur für die darin bezeichnete Maßnahme in dem vermerkten Umfang. Passt ein Angebot inhaltlich nicht dazu, lässt es sich über diesen Gutschein nicht ohne Weiteres einlösen. Sprich in diesem Fall vor dem Start mit dem Anbieter und mit deiner Vermittlungsfachkraft, damit Gutschein und Maßnahme zusammenpassen. Ob ein Gutschein mit anderem Ziel oder Umfang ausgestellt wird, liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Brauche ich einen AVGS, um den Gründungszuschuss zu bekommen?
Nein, beide sind voneinander unabhängig. Der Gründungszuschuss kann bewilligt werden, ohne dass du je einen AVGS hattest. Umgekehrt verpflichtet dich ein AVGS zu nichts. Ein AVGS zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit kann sogar mit dem Ergebnis enden, dass die Gründung für dich derzeit nicht der richtige Weg ist. Auch das ist ein brauchbares Ergebnis, denn es erspart dir eine Fehlentscheidung.
- Autor und fachliche Prüfung
- Srikumaran Sooriakumar, Gründungsberater und Change-Management-Berater bei SK Strategies. Über Soori
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