Ratgeber · AVGS

Wer hat Anspruch auf einen AVGS und wie bekomme ich ihn?

Von Srikumaran SooriakumarAktualisiert am 4 Min. Lesezeit
KI-generierte Illustration: Schreibtisch am Fenster mit einer Mappe und einem Formular
KI-generierte Illustration
Kurz gesagt

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) können Menschen bekommen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Ausgabe liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Du beantragst ihn formlos bei deiner Vermittlungsfachkraft.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Ein AVGS richtet sich an Menschen, die arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Das betrifft häufig Beziehende von Arbeitslosengeld I, aber auch Menschen im Bürgergeld-Bezug. Ob du einen Gutschein erhältst, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Es handelt sich um eine Ermessensleistung, einen generellen Rechtsanspruch gibt es in den meisten Fällen nicht.

Wie beantrage ich einen AVGS?

Du beantragst den AVGS formlos, meist im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft, telefonisch oder schriftlich. Schildere dein Anliegen, etwa den Wunsch nach einem Gründercoaching, und begründe, warum die Maßnahme sinnvoll ist. Wird der Gutschein bewilligt, kannst du damit zu einem zugelassenen Anbieter gehen.

In der Praxis läuft das oft in mehreren Schritten ab. Zuerst vereinbarst du ein Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft, häufig im Rahmen eines ohnehin anstehenden Termins. Dort erklärst du dein Ziel, etwa den Aufbau einer tragfähigen Selbstständigkeit, und wie ein Coaching dich diesem Ziel näher bringt. Es hilft, wenn du dein Vorhaben in wenigen klaren Sätzen zusammenfassen kannst und konkret benennst, woran du im Coaching arbeiten willst. Wird ein Gutschein ausgestellt, sind darauf in der Regel Ziel und Umfang der Maßnahme vermerkt. Damit wählst du anschließend einen zugelassenen Anbieter und stimmst mit ihm den Start ab. Ob es überhaupt zu einer Ausstellung kommt, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall, denn der AVGS ist eine Ermessensleistung.

Wie viele Stunden umfasst ein AVGS-Coaching?

Eine feste Stundenzahl gibt das Gesetz nicht vor, der Umfang richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme. Wie viele Beratungs- oder Coachingeinheiten ein AVGS abdeckt, hängt vom Ziel und der zugelassenen Maßnahme ab und steht in der Regel auf dem Gutschein oder in der Maßnahmenbeschreibung. Bei einem Gründercoaching kann der Umfang je nach Ausgangslage unterschiedlich ausfallen, von wenigen Terminen bis zu einer längeren Begleitung. Maßgeblich ist, was auf deinem Gutschein vermerkt ist. Frag bei Unklarheit deine Vermittlungsfachkraft oder den zugelassenen Anbieter, welcher Umfang für dich vorgesehen ist. § 45 SGB III regelt die Förderung dem Grunde nach, nicht eine bestimmte Stundenzahl.

Kann ich mir den Coach selbst aussuchen?

In der Regel ja, du wählst den Anbieter selbst, sofern er für die Maßnahme zugelassen ist. Der AVGS bindet dich nicht an einen bestimmten Coach. Du kannst unter den für die Maßnahme zugelassenen (AZAV) Trägern denjenigen wählen, der thematisch und persönlich zu dir passt, etwa mit Schwerpunkt Existenzgründung. Sinnvoll ist, vorab ein Kennenlerngespräch zu führen und auf Zulassung, Schwerpunkt und Passung zu achten. Wichtig ist, dass Anbieter und Maßnahme zugelassen sind und der Gutschein in Ziel und Umfang zum Angebot passt.

Ein Kennenlerngespräch nutzt du am besten, um konkrete Fragen zu stellen: Welche Erfahrung hat der Coach mit Vorhaben wie deinem? Wie läuft die Zusammenarbeit ab, und was ist im Umfang enthalten? Achte auch darauf, ob die Chemie stimmt, denn ein Coaching lebt vom offenen Austausch. Passt ein Anbieter aus deiner Sicht nicht, darfst du dich für einen anderen zugelassenen Träger entscheiden. Diese Wahlfreiheit ist ein Vorteil des Gutscheins, den du bewusst nutzen solltest.

Was kann ich mit dem AVGS machen?

Mit einem AVGS kannst du eine geförderte Maßnahme bei einem für die Maßnahme zugelassenen (AZAV) Träger einlösen, zum Beispiel ein Gründercoaching. Umfang und Ausrichtung stehen auf dem Gutschein. Den Anbieter darfst du in der Regel selbst auswählen.

Wie bereite ich das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft vor?

Ein gut vorbereitetes Gespräch erhöht die Chance, dass dein Anliegen nachvollziehbar wirkt, auch wenn es keine Garantie für eine Ausstellung gibt. Sinnvoll ist, vorab dein Ziel zu schärfen: Was willst du gründen, warum, und was fehlt dir noch auf dem Weg dahin? Wenn du benennen kannst, an welchen Punkten ein Coaching konkret ansetzt, etwa an einem Businessplan, der Finanzplanung oder Fördermittelfragen, wird der Nutzen der Maßnahme greifbarer. Bring nachvollziehbare Unterlagen mit, soweit vorhanden, und formuliere dein Anliegen sachlich statt fordernd.

Hilfreich ist außerdem, dir vorab zu überlegen, welche Fragen kommen könnten, etwa nach der Ernsthaftigkeit deines Vorhabens oder nach deiner fachlichen Eignung. Wer darauf ruhig und konkret antworten kann, wirkt glaubwürdiger. Notiere dir am Ende, was besprochen wurde und welche nächsten Schritte vereinbart sind. Bleibt eine Entscheidung offen, kannst du höflich nachfragen, bis wann du mit einer Rückmeldung rechnen kannst. Eine Zusage lässt sich daraus nicht ableiten, denn die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Was tun, wenn die Vermittlungsfachkraft keinen AVGS ausstellen will?

Da der AVGS eine Ermessensleistung ist, gibt es keinen sicheren Weg zur Ausstellung, du kannst dein Anliegen aber sachlich begründen. Schildere konkret, warum die Maßnahme dich deinem Ziel näher bringt, etwa dem Aufbau einer tragfähigen Selbstständigkeit, und bring nachvollziehbare Unterlagen mit. Frag nach den Gründen für eine Ablehnung, oft lässt sich ein Missverständnis klären oder ein Anliegen anders begründen. Du kannst um eine erneute Prüfung oder ein weiteres Gespräch bitten. Eine Ablehnung solltest du dir möglichst schriftlich und mit Begründung geben lassen. Ob und wie du dagegen vorgehen kannst, hängt vom Einzelfall ab, hier kann eine unabhängige Beratung weiterhelfen. Einen generellen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt es in den meisten Fällen nicht.

Worauf du achten kannst
1Wer

Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, oft mit ALG I oder Bürgergeld.

2Entscheidung

Ermessensleistung, in der Regel kein genereller Rechtsanspruch.

3Antrag

Formlos im Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft.

4Anbieter

Nur für die Maßnahme zugelassene (AZAV) Träger dürfen sie durchführen.

Redaktion und Quellen
Autor und fachliche Prüfung
Srikumaran Sooriakumar, Gründungsberater und Change-Management-Berater bei SK Strategies. Über Soori
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Redaktionell erstellt und intern geprüft. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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