Wie hoch ist der Gründungszuschuss und wie lange wird er gezahlt?

Wird der Gründungszuschuss bewilligt, bekommst du in Phase 1 sechs Monate lang dein bisheriges monatliches Arbeitslosengeld I plus eine Pauschale von 300 Euro. In einer möglichen Phase 2 folgen neun weitere Monate mit nur noch den 300 Euro. Zusammen sind das bis zu 15 Monate. Weil der große Teil an deinem ALG I hängt, bestimmst du die Höhe vor allem über deinen früheren Verdienst.
Zwei Bausteine, zwei Phasen
Die Höhe des Gründungszuschusses hat zwei Bausteine, die Dauer zwei Phasen. In Phase 1 bekommst du sechs Monate lang dein bisheriges monatliches Arbeitslosengeld I weiter, plus 300 Euro obendrauf. Ein Beispiel: Lag dein ALG I bei 1.400 Euro, wären das 1.700 Euro im Monat. In einer möglichen Phase 2 folgen neun weitere Monate, dann bleiben nur die 300 Euro. Zusammen also bis zu 15 Monate.
Der große Hebel für deine Höhe ist damit dein ALG I, denn es macht in Phase 1 den weitaus größeren Teil aus. Wer das versteht, kann seinen Zuschuss selbst grob abschätzen, statt auf den Bescheid zu warten. Ein Punkt vorweg, der über allem steht: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Alle Beträge hier gelten für den Fall, dass er bewilligt wird.
Wie hoch ist dein Arbeitslosengeld I?
Weil dein Phase-1-Zuschuss auf deinem ALG I aufbaut, lohnt der Blick darauf, wie es zustande kommt, gerade wenn du deinen Bescheid noch nicht hast. Das ALG I beträgt 60 Prozent deines sogenannten Leistungsentgelts. Hast du oder dein Partner mindestens ein Kind im steuerlichen Sinn, sind es 67 Prozent.
Das Leistungsentgelt ist ein pauschaliertes Netto. Grundlage ist dein durchschnittliches beitragspflichtiges Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Davon zieht die Agentur pauschal Steuern und Sozialabgaben ab. Achte auf die Reihenfolge, hier steckt der häufigste Denkfehler: Die 60 oder 67 Prozent beziehen sich auf dieses pauschalierte Netto, nicht direkt auf dein Brutto. Wer einfach 60 Prozent vom Bruttolohn rechnet, liegt daneben.
Nach oben ist das gedeckelt. Das zugrunde gelegte Entgelt reicht nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Auch ein sehr hohes früheres Gehalt hebt dein ALG I also nicht unbegrenzt, und damit hat der einkommensabhängige Teil deines Gründungszuschusses eine praktische Obergrenze.
Den genauen Betrag musst du nicht selbst ermitteln. Der Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit zeigt ihn dir, und verbindlich steht er später in deinem Bescheid. Als Faustregel für die eigene Planung reicht: etwa 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent, deines letzten Nettos. Voraussetzung für den Anspruch bleibt die Anwartschaftszeit, in der Regel mindestens zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten.
Ein Rechenbeispiel für Phase 1
Angenommen, dein monatliches ALG I liegt laut Bescheid bei 1.400 Euro. Wird der Gründungszuschuss bewilligt, kämen in Phase 1 jeden Monat die 300 Euro Pauschale hinzu. Deine monatliche Förderung läge dann bei 1.700 Euro, und zwar sechs Monate lang. Bei einem ALG I von 1.000 Euro wären es 1.300 Euro, bei 1.800 Euro entsprechend 2.100 Euro.
Das Muster ist immer gleich: dein ALG I plus 300 Euro. Weil der ALG-I-Teil persönlich ist, lässt sich deine genaue Summe nur mit deinen eigenen Zahlen bestimmen. Die verbindliche Berechnung nimmt die Agentur für Arbeit vor, das Beispiel ist keine Zusage.
Wofür die 300 Euro gedacht sind
Die 300 Euro sind kein zweiter Lohn, sondern ein Zuschuss zu deiner sozialen Absicherung, also unter anderem zu Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Anders als der einkommensabhängige Teil sind sie gesetzlich fix: unabhängig von deinem früheren Verdienst immer 300 Euro im Monat.
Diese Trennung hat einen Grund. In Phase 1 sichert der ALG-I-Teil deinen laufenden Lebensunterhalt, während die Pauschale gezielt deine Beiträge im Blick hat. Rechne trotzdem nicht damit, dass die 300 Euro deine Versicherung komplett decken. In der Regel bleibt eine Differenz, die du selbst trägst. Als frisch selbstständige Person solltest du deine Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung deshalb früh durchrechnen.
Nach sechs Monaten: was Phase 2 bringt
In der zweiten Phase können für weitere neun Monate ausschließlich die 300 Euro monatlich geleistet werden. Der an dein ALG I gekoppelte Teil fällt vollständig weg. Es bleibt also nur die Pauschale zur sozialen Absicherung.
Phase 2 ist kein Automatismus. Auch wenn Phase 1 bewilligt und gezahlt wurde, folgt daraus kein Anspruch auf die Fortsetzung. Es ist eine erneute, eigenständige Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit, und du musst deine intensive Geschäftstätigkeit mit geeigneten Unterlagen belegen. Halte deine unternehmerische Aktivität deshalb von Anfang an nachvollziehbar fest, damit du die geforderten Nachweise zum passenden Zeitpunkt vorlegen kannst. Wie es nach der Bewilligung genau weitergeht, liest du im verlinkten Beitrag.
Rechne den Zuschuss nicht als festen Baustein ein
Der Gründungszuschuss ist Rückenwind, kein Fundament. Weil er eine Ermessensleistung ist, solltest du ihn grundsätzlich nicht als feste Größe in deinen Plan einbauen, weder die erste noch die zweite Phase. Es gibt keinen Anspruch darauf, und schon Phase 1 ist nicht garantiert.
Kommt hinzu, dass die Förderung selbst im Bewilligungsfall nicht gleichmäßig läuft: In den ersten sechs Monaten können ALG I und Pauschale zusammenkommen, danach bleiben allenfalls 300 Euro, und zwischen Monat sechs und sieben fällt der einkommensabhängige Teil weg. Phase 2 ist zudem eine erneute Ermessensentscheidung. Wer die 15 Monate als eine gleichmäßige, sichere Zahlung betrachtet, plant falsch.
Für deinen Finanzplan heißt das: Dein Vorhaben muss sich aus eigener Kraft tragen. Rechne so, dass deine Selbstständigkeit auch ohne den Zuschuss funktioniert, und behandle eine Bewilligung als zusätzliche Entlastung, nicht als Basis. Ein sauberer Finanzplan zeigt genau diesen Punkt, ab wann deine Einnahmen die Kosten decken. Wenn du deine Zahlen strukturieren möchtest, kann dich eine Gründungsberatung dabei begleiten.
Ermessensleistung, kein Automatismus
Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, besteht kein automatischer Anspruch. Ob der Gründungszuschuss bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Das gilt für Phase 1 und ebenso für Phase 2, über die erneut eigenständig entschieden wird. Die Höhe selbst ist nicht Ermessenssache, sondern folgt § 94 SGB III, in Phase 1 aus deinem ALG I plus 300 Euro. Verstehe die genannten Beträge und Zeiträume deshalb konditional: Sie beschreiben, was bei einer Bewilligung geleistet wird, nicht was in jedem Fall gezahlt wird.
Ob du überhaupt Zugang zur Förderung hast, hängt zusätzlich von deinem Restanspruch auf ALG I bei Aufnahme der Tätigkeit ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und ist allgemeine Information. Für verbindliche Auskünfte zu deiner Situation ist die Agentur für Arbeit die richtige Adresse.
Stand dieser Angaben: § 94, § 149 und § 143 SGB III sowie die Fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss, gültig ab 13. September 2023. Rechtsgrundlagen und Beträge können sich ändern, maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
Sechs Monate: dein bisheriges monatliches ALG I plus 300 Euro Pauschale.
Das ALG I sind rund 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent, deines pauschalierten Nettos aus den letzten zwölf Monaten.
Weitere neun Monate mit nur der 300-Euro-Pauschale, erneut Ermessen.
Bis zu 15 Monate, wenn beide Phasen bewilligt werden.
- Autor und fachliche Prüfung
- Srikumaran Sooriakumar, Gründungsberater und Change-Management-Berater bei SK Strategies. Über Soori
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Redaktionell erstellt und intern geprüft. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch.