Ratgeber · Gründungszuschuss

Finanzplan für den Gründungszuschuss: Privatentnahmen, Liquidität und die monatliche Sicht

Von Srikumaran SooriakumarAktualisiert am 10 Min. Lesezeit
KI-generierte Illustration: Laptop auf einem Schreibtisch mit einer monatlichen Finanzplanungstabelle auf dem Bildschirm, daneben Notizbuch und Stift
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Kurz gesagt

Der Finanzplan für den Gründungszuschuss zeigt Monat für Monat, wie sich Umsatz, Kosten, Privatentnahmen, Steuern und Finanzierung auf deine Liquidität auswirken. Üblich sind 24 bis 36 Monate in monatlicher Auflösung, je nachdem, was die zuständige Stelle oder eine finanzierende Bank erwartet. Entscheidend ist nicht der Gewinn auf dem Papier, sondern ob dein Konto das Unternehmen trägt und mittelfristig auch deine privaten Lebenshaltungskosten.

Warum ist der Finanzplan für den Gründungszuschuss so wichtig?

Der Finanzplan zeigt, ob in der Gründungsphase eine Versorgungslücke entsteht und wie groß sie ist. Bei der Förderung geht es genau darum. Der Gründungszuschuss soll nach § 93 SGB III den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung in dieser Phase absichern. Im Businessplan für den Gründungszuschuss ist der Finanzteil nur ein Kapitel. Er übersetzt die Überlegungen aus den anderen Kapiteln aber in Zahlen. Wie tief die Lücke ist und wann sie sich schließt, lässt sich dort ablesen.

Deshalb reichen plausible Umsatzzahlen nicht. Der Plan muss nachvollziehbar machen, wann Geld hereinkommt, wann es abfließt und was am Monatsende übrig bleibt. Hier geht es um Aufbau, Zeitraum, Privatentnahmen, Steuern und den Zuschuss im Plan.

Woraus besteht ein Finanzplan für den Gründungszuschuss?

Ein Finanzplan zum Gründungszuschuss besteht aus Teilplänen in einer festen Reihenfolge. Den Anfang macht die Umsatzplanung. Sie braucht ein offengelegtes Mengengerüst mit Kundenzahl, Preis, Auslastung und Monat. Danach folgen Betriebskosten, Personalkosten, geplante Investitionen, Privatentnahmen und Steuern.

Aus diesen Positionen entstehen zwei getrennte Rechnungen. Die Rentabilitätsplanung zeigt, ob dein Vorhaben rechnerisch Gewinn erwirtschaftet. Die Liquiditätsplanung zeigt, ob zu jedem Zeitpunkt genug Geld auf dem Konto liegt. Eine Abschreibung mindert deinen Gewinn, kostet dich in dem Monat aber kein Geld. Die Tilgung eines Darlehens kostet Geld, mindert aber keinen Gewinn. Nur der Zinsanteil tut das. Wer beide Rechnungen gleichsetzt, plant an der Realität vorbei.

Erst wenn diese Positionen monatlich stehen, lässt sich die Liquidität rechnen. Sie zeigt, in welchen Monaten Geld fehlt und wie tief die Lücke ist. Aus dieser Lücke ergibt sich der Kapitalbedarf. Erst daraus lässt sich die Finanzierung planen. Wer den Kapitalbedarf vorab schätzt, rechnet an der eigenen Liquidität vorbei. Die Finanzierung passt dann oft nicht zum tatsächlichen Verlauf.

Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nennen mehrere Unterlagen für die Prüfung durch eine fachkundige Stelle. Dazu gehören Businessplan, Lebenslauf mit Qualifikationsnachweisen, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Welche Unterlagen verlangt und wie sie gewichtet werden, entscheidet die zuständige Stelle.

Warum muss der Finanzplan monatlich über 24 bis 36 Monate laufen?

Nur eine monatliche Sicht zeigt, ob dein Konto in jedem einzelnen Monat trägt. Genau das wird geprüft. Üblich sind 24 bis 36 Monate ab dem Gründungsmonat. Jeder Monat enthält Umsatz, Kosten, Privatentnahmen, Steuern, Finanzierung und kumulierte Liquidität. Eine gesetzlich vorgeschriebene Planungstiefe gibt es nicht. Fachkundige Stellen arbeiten häufig mit 24 Monaten. Banken erwarten für eine Finanzierung in der Regel 36 Monate. Wer beides braucht, plant gleich über 36 Monate.

Jahressummen ab dem 13. Monat reichen dafür nicht, weil sie kritische Verläufe glätten. Ein Jahr mit positivem Saldo kann drei Monate mit negativem Kontostand enthalten. Für die Tragfähigkeit zählt, ob es solche Monate gibt, wie tief der Tiefpunkt ist und wie er gedeckt wird. Ein Finanzplan mit Jahreswerten nach dem ersten Jahr löst deshalb oft Rückfragen aus, bevor der Inhalt bewertet wird.

Wie leitest du deine Privatentnahmen realistisch ab?

Die Entnahme leitest du aus deinen tatsächlichen Kosten ab. Dann gleichst du sie mit dem ab, was in der Förderphase realistisch zur Verfügung steht. Eine beliebige runde Zahl hilft dabei nicht weiter. Die folgenden Absätze beschreiben den Fall des Einzelunternehmens oder der Personengesellschaft mit Einnahmenüberschussrechnung. Für eine UG oder GmbH gilt eine andere Systematik.

Die Entnahme schlägt direkt auf die Liquidität durch. Wer mehr Geld entnimmt, als das Unternehmen anfangs erwirtschaftet, vertieft die Liquiditätslücke. Sie bleibt dann länger bestehen. Bleibt sie auch nach der möglichen Förderphase negativ, stellt das die Tragfähigkeit des Vorhabens infrage.

Realistisch hergeleitet werden die Entnahmen von unten nach oben, nicht als runde Zahl. Den Ausgangspunkt bildet der tatsächliche private Bedarf: Wohnen, Lebenshaltung, Mobilität, laufende Verträge, Unterhaltsverpflichtungen. Dazu kommt die Kranken- und Pflegeversicherung, die nach dem Ende des ALG-I-Bezugs vollständig selbst zu tragen ist. Welche Konstellationen es dabei gibt, steht im Beitrag zu Gründungszuschuss und Krankenversicherung.

Dazu gehört außerdem die Altersvorsorge. Für bestimmte selbstständige Tätigkeiten besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Ob das auf dich zutrifft, solltest du vor der Planung klären, weil es den monatlichen Bedarf spürbar verändert. Schließlich braucht es eine private Rücklage für die Einkommensteuer und einen Puffer für Unvorhergesehenes.

Die Summe dieser Positionen ergibt die Entnahme für den Plan. Damit ist sie begründbar. Eine hergeleitete Zahl kann eine fachkundige Stelle nachvollziehen. Eine gegriffene nicht. Privatentnahmen sind keine Betriebsausgaben und mindern den Gewinn nicht.

Der zweite Schritt ist der Abgleich mit dem Gründungszuschuss. Wird er bewilligt, entspricht die Zahlung in der ersten Phase deinem bisherigen ALG-I-Betrag zuzüglich 300 Euro monatlich. Der Zuschuss bildet damit ab, wovon du bisher gelebt hast, denn das Arbeitslosengeld bemisst sich an deinem früheren Einkommen. Genau deshalb ist er ein brauchbarer Maßstab für die Entnahme.

Wird ein Gründungszuschuss von rund 1.700 Euro bewilligt, sind 3.500 Euro Privatentnahme schwer zu begründen. Die Differenz müsste in den ersten Monaten aus einem gerade startenden Unternehmen kommen. Die Entnahme muss nicht dem Zuschuss entsprechen. Sie muss sich aber an ihm messen lassen. Weicht sie deutlich ab, gehört die Begründung in den Plan.

Ein höherer Bedarf kann plausibel sein, braucht aber eine Begründung. Sozialversicherungsbeiträge sind ein naheliegender Grund. Während des ALG-I-Bezugs trägt die Agentur für Arbeit die Kranken- und Pflegeversicherung. Danach zahlst du sie selbst. Dafür ist die 300-Euro-Pauschale gedacht, die den Beitrag jedoch häufig nicht vollständig deckt. Ohne erkennbaren Anlass deutlich höhere Entnahmen schwächen die Planung.

Bei einer Kapitalgesellschaft funktioniert das anders. In einer UG oder GmbH gibt es keine Privatentnahme, weil das Vermögen der Gesellschaft nicht dein privates ist. Stattdessen bist du als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer angestellt. Dein Gehalt ist eine Betriebsausgabe wie jede andere Personalkosten-Position. In der Planung steht das Bruttogehalt samt Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Beträge mindern auch den Gewinn.

Die Herleitung bleibt gleich. Du rechnest weiterhin von deinem tatsächlichen privaten Bedarf nach oben. Dann gleichst du das Ergebnis mit dem Gründungszuschuss ab. Der Weg führt jetzt über ein Bruttogehalt. Nach Abzügen muss der Betrag übrig bleiben, den du zum Leben brauchst. Wird der Zuschuss bewilligt, wird er an dich als Person gezahlt, nicht an die Gesellschaft. Wie die Vergütung im Einzelfall aufgesetzt wird, gehört in die Hand einer Steuerberatung.

Welche Steuer gehört wohin in den Finanzplan?

Die Einkommensteuer gehört in die Privatentnahmen, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer in die Liquiditätsplanung. Steuern fehlen in vielen Plänen oder stehen an der falschen Stelle. Dann werden sie erst sichtbar, wenn sie fällig werden.

Die Einkommensteuer ist deine persönliche Steuer, nicht die des Betriebs. Sie gehört deshalb nicht in die betrieblichen Kosten, sondern als monatliche Rücklage in die Privatentnahmen. Sobald das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzt, werden diese nach § 37 EStG regelmäßig vierteljährlich fällig, statt am Jahresende in einem Betrag. In vier Monaten des Jahres geht damit ein zusätzlicher Betrag ab, der in den übrigen Monaten nicht auftaucht. Wer die Rücklage nicht monatlich bildet, steht in diesen Monaten vor einer Lücke.

Die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer gehören dagegen auf die betriebliche Seite und damit in die Liquiditätsplanung. Gewerbesteuer fällt an, wenn du ein Gewerbe betreibst. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften greift der Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG. Für Kapitalgesellschaften wie UG oder GmbH gilt er nicht. Freiberufliche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbesteuer nicht. Plane die Gewerbesteuer ein, sobald der Ertrag den Freibetrag überschreitet.

Die Umsatzsteuer ist kein Ertrag, läuft aber über dein Konto. Vereinnahmte Umsatzsteuer gehört dem Finanzamt, gezahlte Vorsteuer bekommst du erstattet, und der Ausgleich läuft über die Voranmeldung nach § 18 UStG. Ob du monatlich oder vierteljährlich voranmeldest, hängt vom Einzelfall ab und wird mit dem Finanzamt oder der Steuerberatung geklärt. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus. Ob die Regelung für dich infrage kommt, ist ebenfalls eine steuerliche Frage. Für den Plan zählt vor allem, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer nicht so aussieht, als stünde sie dir dauerhaft zur Verfügung.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Für die konkrete Einordnung deiner Steuerlast und der Voranmeldungspflichten ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater zuständig.

Warum entscheidet die Liquidität mehr als der Gewinn?

Die Liquidität entscheidet, ob du laufende Zahlungen leisten kannst. Ein Plan kann rechnerisch profitabel sein und trotzdem scheitern. Der Grund ist der zeitliche Versatz zwischen Leistung und Zahlung. Wer im Januar arbeitet, kann im Februar eine Rechnung schreiben. Das Geld kommt dann vielleicht erst im April. Der Gewinn entsteht im Januar, aber bis April fehlt das Geld auf dem Konto.

Deshalb gehört in den Liquiditätsplan nicht der Zeitpunkt der Leistung, sondern der Zeitpunkt der Zahlung. Dazu gehören realistische Zahlungsziele, das Verhalten größerer Auftraggeber und die Frage, wie lange eine typische Rechnung offen bleibt. Auf der Ausgabenseite gehören die Anschaffungen an den Monat, in dem sie tatsächlich bezahlt werden.

Aus dieser Reihe entsteht die kumulierte Liquidität, also der fortgeschriebene Kontostand über die Monate. Sie ist die Zahl, auf die eine fachkundige Stelle schaut. Im Plan müssen der Monat mit dem tiefsten Stand und der Zeitpunkt sichtbar sein, ab dem die Kurve dauerhaft steigt. Der Text sollte beides erklären.

Warum ist es sinnvoll, mit und ohne Zuschuss zu rechnen?

Zwei Rechnungen machen Tragfähigkeit und Förderbedarf sichtbar. Der Plan muss auch ohne die Förderung tragen. Eine Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung. Plane den Zuschuss deshalb nicht als feste Einnahme. Auch im Bewilligungsfall verläuft die Zahlung nicht gleichmäßig. Details stehen im Beitrag zur Höhe und Dauer.

Umgekehrt gilt aber genauso: Wenn die Liquidität ohne den Zuschuss zu keinem Zeitpunkt ein Defizit zeigt, fehlt dem Antrag der erkennbare Förderbedarf. Die Förderung dient der Sicherung des Lebensunterhalts in einer Phase, in der das Geschäft dafür noch nicht ausreicht. Gibt es diese Phase im Plan nicht, ist schwer zu begründen, wofür die Leistung gebraucht wird.

Der Plan löst das mit zwei Rechnungen. Die erste enthält keinen Zuschuss. Sie zeigt, wo und wie tief die Lücke liegt. Sie zeigt auch, ab wann das Vorhaben aus eigener Kraft trägt. Die zweite zeigt die Liquiditätsentwicklung, wenn der Zuschuss bewilligt wird. Formuliere auch hier konditional. Nutze dafür den Konjunktiv.

Eine private Liquiditätslücke im Plan B sollte nicht dadurch geschlossen werden, dass zusätzliche Eigenmittel eingesetzt werden, denn das kann den eigenen Förderbedarf entkräften. Wird eine Rückfallebene beschrieben, dann als privates Darlehen oder andere Fremdfinanzierung, und rechnerisch belegt.

Ein vereinfachtes Beispiel

Die folgenden Zahlen sind ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung und keine Prognose für einen konkreten Fall. Angenommen, der monatliche private Bedarf einschließlich Krankenversicherung, Altersvorsorge und Steuerrücklage liegt bei 2.400 Euro. Die Betriebskosten betragen 400 Euro im Monat. Im ersten Monat werden 900 Euro Umsatz vereinnahmt, im dritten 2.100 Euro, im sechsten 3.400 Euro.

In diesem Beispiel fehlen im ersten Monat rund 1.900 Euro und im dritten rund 700 Euro. Ab dem sechsten Monat trägt das Geschäft die betrieblichen Kosten und die geplante Entnahme. Es lässt rund 600 Euro übrig. Die kumulierte Lücke der ersten Monate bleibt trotzdem bestehen. Sie muss durch eine Einlage, Finanzierung oder bei Bewilligung durch die Förderung gedeckt werden. Genau diese Rechnung führt der Finanzplan Monat für Monat. Eine Jahressumme würde sie verdecken.

Welche Fehler tauchen im Finanzplan immer wieder auf?

Neben unklar hergeleiteten Privatentnahmen und vergessenen Steuern fallen weitere Muster regelmäßig auf. Dazu gehört eine Umsatzplanung ohne Herleitung im Textteil. Es fehlt dann ein Mengengerüst aus Kundenzahl, Preis und Auslastung. Ebenso häufig stehen Zahlungseingänge im Monat der Leistung, obwohl der Kunde erst Wochen später zahlt.

Widersprüchliche Zahlen in Text und Tabelle führen zu Rückfragen. Das gilt etwa für Preise oder Einlagen. Prüfe deshalb jede Zahl im Text vor der Abgabe gegen das Zahlenwerk.

Manche Pläne enden mit dem letzten Fördermonat. Der Zeitraum danach zeigt, ob das Vorhaben aus eigener Kraft trägt. Deshalb reicht der Planungshorizont über die Förderphase hinaus.

Wenn du deine Zahlen prüfen lassen möchtest

Ein Finanzplan, der der Prüfung standhält, entsteht selten im ersten Anlauf. Meist geht es weniger um Rechenfehler als um Annahmen, die im Kopf plausibel wirken und auf dem Papier nicht zusammenpassen.

Genau dort setzt unsere Gründungsberatung an. Wir gehen die Herleitung der Privatentnahmen durch, prüfen die Zahlungszeitpunkte in der Liquidität und schauen, ob der Plan beide Rechnungen sauber trennt. Wer seine Zahlen strukturiert aufbauen möchte, kann dafür auch den Businessplan-Generator mit Berater-Begleitung nutzen. Ein erstes kostenfreies Erstgespräch (20 Minuten) reicht meist, um einzuordnen, wo dein Plan steht.

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Förderfall gibt die zuständige Agentur für Arbeit.

Stand dieser Angaben: §§ 93 und 94 SGB III, § 37 EStG, §§ 18 und 19 UStG und § 11 GewStG. Dazu kommen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Sie gelten seit dem 13. September 2023. Rechtsgrundlagen können sich ändern. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.

Worauf du achten kannst
1Monatlich, nicht jährlich

Üblich sind 24 bis 36 Monate in monatlicher Auflösung ab dem Gründungsmonat. Jahressummen ab Monat 13 verdecken genau die Monate, auf die es ankommt.

2Liquidität schlägt Gewinn

Ein rechnerisch profitabler Plan kann trotzdem scheitern, wenn zwischendurch das Geld nicht reicht. Geprüft wird die kumulierte Liquidität.

3Privatentnahmen

Aus den tatsächlichen Kosten ableiten und am Gründungszuschuss messen. Wird er bewilligt, entspricht er in der ersten Förderphase deinem bisherigen ALG I plus 300 Euro und bildet damit ab, wovon du bisher gelebt hast.

4Zwei Rechnungen

Der Plan sollte die Liquidität mit und ohne Gründungszuschuss abbilden. Beides zusammen zeigt Tragfähigkeit und Förderbedarf.

Der Zuschuss ist Rückenwind, kein Fundament

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Plane deshalb so, dass dein Vorhaben grundsätzlich auch ohne die Förderung funktioniert. Eine Bewilligung kann die Liquidität zusätzlich entlasten.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viele Monate muss der Finanzplan abdecken?

Üblich sind 24 bis 36 Monate ab dem Gründungsmonat, und zwar durchgehend in monatlicher Auflösung. Welcher Zeitraum sinnvoll ist, hängt vom Adressaten ab. Fachkundige Stellen arbeiten häufig mit 24 Monaten, Banken erwarten für eine Finanzierung in der Regel 36 Monate. Wer ohnehin mit einer Bank spricht, plant deshalb sinnvollerweise gleich über 36 Monate. Entscheidend ist in jedem Fall die monatliche Auflösung: Jahressummen ab Monat 13 verdecken einzelne Monate mit negativer Liquidität.

Wie hoch sollten meine Privatentnahmen im Finanzplan sein?

Leite sie aus deinen tatsächlichen Kosten ab, statt eine runde Zahl zu setzen. Dazu gehören Wohnen, Lebenshaltung, Versicherungen, Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, eine Rücklage für die Einkommensteuer und ein Puffer. Anschließend gleichst du die Summe mit dem Gründungszuschuss ab. Wird er bewilligt, entspricht er in der ersten Förderphase deinem bisherigen ALG I plus 300 Euro. Das zeigt, wovon du bisher gelebt hast. Wird ein Zuschuss von rund 1.700 Euro bewilligt, sind 3.500 Euro Entnahme schwer zu begründen. Die Differenz müsste aus einem gerade startenden Unternehmen kommen. Eine deutliche Abweichung nach oben gehört begründet in den Plan.

Gehören Steuern in den Liquiditätsplan?

Ja, aber nicht alle auf dieselbe Ebene. Die Einkommensteuer ist deine persönliche Steuer und gehört als monatliche Rücklage in die Privatentnahmen. Vorauszahlungen werden nach § 37 EStG regelmäßig vierteljährlich fällig, sobald sie festgesetzt sind. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind dagegen betrieblich und gehören in die Liquiditätsplanung. Die Umsatzsteuer ist zwar kein Ertrag, läuft aber über dein Konto und wird über Voranmeldungen nach § 18 UStG abgeführt. Für deinen konkreten Fall ist die Steuerberatung zuständig.

Muss der Finanzplan den Gründungszuschuss enthalten?

Sinnvoll sind zwei Betrachtungen. Die eine zeigt die Liquidität ohne den Zuschuss, die andere mit ihm. Die Rechnung ohne Förderung zeigt, ob dein Vorhaben grundsätzlich trägt und wo eine Lücke entsteht. Die Rechnung mit Förderung zeigt, ob eine Bewilligung diese Lücke schließen würde. Formulierungen dazu bleiben konditional, weil über die Förderung nach Ermessen entschieden wird.

Was ist der Unterschied zwischen Rentabilität und Liquidität?

Die Rentabilitätsplanung zeigt, ob dein Vorhaben rechnerisch Gewinn erwirtschaftet. Die Liquiditätsplanung zeigt, ob zu jedem Zeitpunkt genug Geld auf dem Konto ist. Beides kann auseinanderfallen. Wer im Januar leistet und erst im April bezahlt wird, hat einen Gewinn im Januar. Die Liquiditätslücke entsteht trotzdem in den Monaten dazwischen. Für die Prüfung ist die Liquiditätsentwicklung meist die kritischere Größe.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Nein. Wird der Gründungszuschuss bewilligt, ist er nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a EStG steuerfrei. Er erhöht dein zu versteuerndes Einkommen nicht. Anders als das Arbeitslosengeld fällt er auch nicht unter den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Er hebt also nicht einmal indirekt den Steuersatz auf deine übrigen Einkünfte. Für die Krankenversicherung gilt das nicht. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten zählt der Zuschuss zu den beitragspflichtigen Einnahmen und erhöht damit den Beitrag. Rechne ihn bei der Beitragsschätzung also mit ein. Für deinen konkreten Fall ist die Steuerberatung zuständig.

Redaktion und Quellen
Autor und fachliche Prüfung
Srikumaran Sooriakumar, Gründungsberater und Change-Management-Berater bei SK Strategies. Über Soori
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Redaktionell erstellt und intern geprüft. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch.

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