Gründungszuschuss Phase 2: die 300-Euro-Weiterförderung beantragen

Die zweite Förderphase des Gründungszuschusses umfasst bis zu neun Monate mit der Pauschale von 300 Euro. Der an dein Arbeitslosengeld gekoppelte Teil entfällt. Phase 2 ist keine automatische Verlängerung, sondern eine erneute Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Du musst sie eigens beantragen und deine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen. Verlangt wird dafür ein schriftlicher Bericht über deine unternehmerischen Aktivitäten sowie über Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Monate.
Die zweite Förderphase des Gründungszuschusses umfasst bis zu neun weitere Monate mit 300 Euro monatlich. Sie kommt nicht von allein. Du musst sie eigens beantragen und deine Geschäftstätigkeit belegen.
Über die Weiterförderung entscheidet die Agentur für Arbeit erneut nach Ermessen. Dieser Beitrag zeigt, was der Nachweis konkret verlangt und worauf du in der ersten Phase schon achten solltest.
Was ist die zweite Förderphase des Gründungszuschusses?
Die zweite Phase setzt die Förderung mit deutlich reduziertem Betrag fort. Nach § 94 Absatz 2 SGB III kann der Gründungszuschuss für weitere neun Monate geleistet werden. Gezahlt wird dann ausschließlich die Pauschale von 300 Euro im Monat. Der an dein früheres Arbeitslosengeld gekoppelte Teil aus Phase 1 entfällt vollständig.
Die Pauschale ist zur sozialen Absicherung gedacht. Sie soll deine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung mittragen. Zusammen mit den sechs Monaten der ersten Phase ergeben sich bis zu 15 Fördermonate. Wie sich die Beträge in Phase 1 zusammensetzen, steht im Beitrag zu Höhe und Dauer.
Ist Phase 2 eine automatische Verlängerung?
Nein. Phase 2 ist eine erneute Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit. Aus einer bewilligten ersten Phase folgt kein Anspruch auf die zweite. Du musst die Leistung der zweiten Phase eigens beantragen. Dabei weist du nach, dass du hauptberuflich selbstständig tätig bist.
Die Weiterförderung wird neu geprüft. Grundlage sind deine bisherige Geschäftstätigkeit und deren Ergebnisse. Ein formal vollständiger Antrag allein genügt dafür nicht.
Was heißt Nachweis der Geschäftstätigkeit konkret?
Verlangt wird ein schriftlicher Bericht über deine bisherige Geschäftstätigkeit. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit beschreiben, was darin stehen soll. Dazu gehören deine unternehmerischen Aktivitäten der vergangenen Monate. Dazu gehören ebenso die Einnahmen und Ausgaben dieses Zeitraums.
Ergänzend kannst du weitere Angaben machen, die das Bild abrunden. Sinnvoll sind ein Ausblick und eine Übersicht der Auftragseingänge. Auch deine Bemühungen um neue Aufträge gehören dazu. Sie zeigen, wie aktiv du dein Unternehmen aufbaust.
Dokumentiere von Beginn an mit. Halte Angebote, Aufträge, Rechnungen und Kundenkontakte fest. Notiere Akquise, Netzwerktreffen, Messen und Marketingmaßnahmen. Wer Unterlagen erst zum Ende der ersten Phase zusammensucht, verliert Zeit und Details.
Der Zahlenteil muss dabei nicht kompliziert sein. Eine monatliche Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben reicht in der Regel aus. Die Übersicht muss zu deinen Belegen und zu deiner Buchführung passen. Widersprüche zwischen Bericht und Unterlagen führen zu Rückfragen. Schreibe den Text außerdem so, dass eine fachfremde Person ihn versteht. Branchenjargon macht die Prüfung nicht leichter.
Wie weist du die hauptberufliche Ausübung nach?
Du weist die Hauptberuflichkeit über den Umfang deiner Tätigkeit nach. Gefördert wird nur eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Nach den Fachlichen Weisungen setzt die Weiterförderung eine intensive Geschäftstätigkeit voraus. Verlangt werden hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten.
Hauptberuflich heißt, dass die Selbstständigkeit deine wesentliche Erwerbstätigkeit ist. Sie muss andere Tätigkeiten nach Zeit und wirtschaftlicher Bedeutung überwiegen. Wer nebenher in Teilzeit angestellt arbeitet, klärt das besser früh mit der Agentur.
Dein Bericht sollte diesen Umfang erkennbar machen. Laufende Projekte, regelmäßige Kundentermine und wiederkehrende Aufträge sprechen für sich. Eine Selbstständigkeit, die vor allem auf dem Papier existiert, trägt den Nachweis nicht.
Wann solltest du den Antrag für Phase 2 stellen?
Ein Antrag kann auch nach Beginn der zweiten Phase noch wirksam sein. Beide Förderphasen bilden nach den Fachlichen Weisungen 94.03 und 94.04 eine Anspruchseinheit. Für Phase 2 gilt nicht dieselbe strenge Vorab-Logik wie für den Erstantrag. Die Verjährungsfrist beträgt nach § 45 Absatz 1 SGB I vier Jahre nach Ablauf des Entstehungsjahres.
Stelle den Antrag so, dass die Agentur vor dem Ende der ersten Phase entscheiden kann. Ein später Antrag kann eine Lücke in deinen Zahlungen verursachen. Er führt eher zu Rückfragen, wenn Unterlagen fehlen oder nachgereicht werden müssen. Kläre den konkreten Zeitpunkt mit deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
Ein Beispiel für den zeitlichen Ablauf
Die folgenden Angaben sind ein Beispiel zur Veranschaulichung. Angenommen, die selbstständige Tätigkeit beginnt im März. Die erste Förderphase läuft dann von März bis August. Die zweite Phase könnte sich von September bis Mai des Folgejahres anschließen.
Der Bericht zur Geschäftstätigkeit deckt in diesem Beispiel die Monate ab März ab. Die Unterlagen kannst du im Juni sortieren. Das schafft Raum für Rückfragen vor dem Ende der ersten Phase. Die tatsächlichen Termine hängen vom Gründungstag und vom Bescheid ab.
Kann zu viel Erfolg die Weiterförderung kosten?
Das ist möglich. Die Förderung dient der sozialen Sicherung in einer Phase, die wirtschaftlich noch nicht trägt. Deckt dein Einkommen den Lebensunterhalt und die Kosten der sozialen Sicherung, fehlt nach den Fachlichen Weisungen der weitere Förderbedarf. Eine Weiterförderung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen.
In der Beratungspraxis zeigt sich dabei ein Korridor. Liegt dein Gewinn deutlich über deinem privaten Bedarf, wird die Weitergewährung in aller Regel abgelehnt. Erreicht er die Größenordnung des höchsten Arbeitslosengeldes von rund 3.000 Euro im Monat, ist eine Bewilligung praktisch ausgeschlossen. Umgekehrt hilft auch ein sehr niedriger Gewinn nicht weiter. Wer im Schnitt nur 800 bis 900 Euro erwirtschaftet, hat es schwerer, weil die Tragfähigkeit dann fraglich wird. Entschieden wird im Einzelfall. Die Fachlichen Weisungen nennen keine festen Grenzwerte.
Daraus folgt kein Rat, den eigenen Erfolg klein zu rechnen. Deine Angaben müssen vollständig und richtig sein. Plane nicht damit, dass die 300 Euro in jedem Fall weiterlaufen. Ein tragfähiges Geschäft ist das Ziel der Förderung.
Auch in Phase 2 muss erkennbar sein, dass deine Tätigkeit nach dem Ende der Förderung tragfähig ist. Bestehen begründete Zweifel daran, kann eine erneute Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangt werden.
Was passiert, wenn Phase 2 abgelehnt wird?
Deine Selbstständigkeit läuft weiter, die Förderung endet. Sie beendet die Zahlung der Pauschale. Ab diesem Zeitpunkt trägst du deine Beiträge zur sozialen Sicherung vollständig selbst.
Gegen einen ablehnenden Bescheid steht dir der Widerspruch offen. Frist und Form nennt die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Prüfe zuerst, worauf die Ablehnung sich stützt. Fehlende Unterlagen sind etwas anderes als eine abweichende Einschätzung deiner Geschäftstätigkeit.
Nach dem Ende der Förderung trägst du eine höhere Beitragslast. Die 300 Euro fallen weg, deine Beiträge laufen unverändert weiter. Prüfe dann deine laufenden Kosten und deine Preise. Auch die Beitragsbemessung deiner Krankenkasse lässt sich bei geändertem Einkommen überprüfen.
Dein Finanzplan sollte auch ohne Phase 2 tragen. Wer die 300 Euro fest einrechnet, baut eine Lücke ein, die er nicht steuern kann. Wie du das rechnerisch abbildest, steht im Beitrag zum Finanzplan für den Gründungszuschuss. Was nach dem Bescheid sonst noch ansteht, fasst die Seite nach der Bewilligung zusammen.
Mindert die Pauschale deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nein, die 300-Euro-Pauschale mindert deinen Anspruch nicht. Maßgeblich ist § 148 Absatz 1 Nummer 8 SGB III. Danach mindert sich die Anspruchsdauer nur um die Tage mit einer Zahlung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Das betrifft ausschließlich die erste Förderphase.
In Phase 2 verbrauchen die Monate mit der reinen Pauschale keine weiteren Anspruchstage. Ein Restanspruch, der nach Phase 1 verbleibt, bleibt davon unberührt. Wie viele Tage dir konkret verbleiben, sagt dir die Agentur für Arbeit.
Reichen die 300 Euro für deine soziale Absicherung?
In der Regel nicht vollständig. Die Pauschale ist ein Zuschuss, keine Vollfinanzierung. Kranken- und Pflegeversicherung kosten hauptberuflich Selbstständige meist deutlich mehr. Die Differenz trägst du selbst, dazu kommt die Altersvorsorge.
Rechne diesen Betrag deshalb vor dem Start durch. Die Konstellationen in der gesetzlichen und in der privaten Versicherung unterscheiden sich stark. Welche Regeln dabei gelten, steht im Beitrag zu Gründungszuschuss und Krankenversicherung.
Wenn du deinen Nachweis vorbereiten möchtest
Der Bericht zur Geschäftstätigkeit fällt leichter, wenn die Zahlen schon sortiert sind. Meist geht es dabei weniger um Formulierungen als um eine saubere Übersicht. Gebraucht werden Einnahmen, Ausgaben, Aufträge und ein nachvollziehbarer Ausblick.
Genau dort setzt unsere Gründungsberatung an. Wir schauen, ob dein Bericht die tatsächliche Aktivität abbildet und ob der Ausblick zu deinen Zahlen passt. Ein kostenfreies Erstgespräch (20 Minuten) reicht meist, um einzuordnen, wo du stehst.
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte zu deinem Förderfall gibt die zuständige Agentur für Arbeit.
Stand dieser Angaben: §§ 93, 94 und 148 SGB III sowie § 45 SGB I. Dazu kommen die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss. Sie gelten seit dem 13. September 2023. Rechtsgrundlagen können sich ändern. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung.
In der zweiten Phase kann ausschließlich die Pauschale zur sozialen Absicherung geleistet werden. Der Anteil in Höhe des Arbeitslosengeldes entfällt.
Die Weiterförderung musst du gesondert beantragen. Aus einer bewilligten ersten Phase folgt kein Anspruch auf die zweite.
Verlangt wird ein schriftlicher Bericht über die unternehmerischen Aktivitäten sowie über Einnahmen und Ausgaben der vergangenen Monate.
Weitergefördert wird nur bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten.
Die 300-Euro-Pauschale mindert die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld nicht. Das betrifft nur die Tage aus Phase 1.
Über die zweite Förderphase wird erneut nach Ermessen entschieden. Plane deshalb so, dass dein Vorhaben auch ohne diese neun Monate trägt. Eine Bewilligung kann die Beitragslast zusätzlich abfedern.
Häufige Fragen
Brauche ich für Phase 2 einen neuen Businessplan oder eine neue fachkundige Stellungnahme?
In der Regel nicht. Für die zweite Phase steht der Bericht über deine bisherige Geschäftstätigkeit im Mittelpunkt, nicht der ursprüngliche Plan. § 94 Absatz 2 SGB III lässt aber eine Ausnahme zu. Die Agentur für Arbeit kann verlangen, dass ihr erneut eine fachkundige Stellungnahme vorgelegt wird. Das setzt begründete Zweifel an der Geschäftstätigkeit voraus. Die Fachlichen Weisungen nennen als Anlass Zweifel daran, ob die Tätigkeit nach dem Ende der Förderung tragfähig ist.
Ist Phase 2 ein neuer Antrag oder die Fortsetzung des alten?
Beides trifft ein Stück weit zu. Du musst die Leistung gesondert beantragen. Nach den Fachlichen Weisungen bilden beide Förderphasen aber eine Anspruchseinheit. Das leistungsbegründende Ereignis bleibt die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit oder der vorbereitenden Arbeiten. Deshalb entsteht durch Phase 2 kein zweiter Förderfall, sondern die Fortsetzung eines bestehenden.
Kann ich Phase 2 beantragen, wenn ich in den ersten Monaten wenig verdient habe?
Ja, ein Antrag ist möglich. Ein niedriger Gewinn führt nicht automatisch zur Ablehnung. Geprüft wird, ob eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten vorliegen. Dazu zählen auch Akquise, Angebote und Aufträge, die sich noch nicht in Einnahmen niedergeschlagen haben. Ein Ausblick auf die kommenden Monate kann das Bild ergänzen. Entschieden wird im Einzelfall nach Ermessen.
Darf ich während Phase 2 zusätzlich angestellt arbeiten?
Eine Beschäftigung daneben ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Selbstständigkeit muss aber hauptberuflich bleiben und die übrigen Tätigkeiten nach Zeit und wirtschaftlicher Bedeutung überwiegen. Kippt das Verhältnis zugunsten der Anstellung, ist die Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Kläre eine geplante Nebenbeschäftigung deshalb vorher mit deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
Muss ich die 300 Euro aus Phase 2 versteuern?
Nein. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a EStG steuerfrei. Er unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Bei der Krankenversicherung gilt etwas anderes. Für freiwillig gesetzlich Versicherte zählt der Zuschuss zu den beitragspflichtigen Einnahmen und erhöht damit den Beitrag. Für deinen konkreten Fall ist die Steuerberatung zuständig.
Du willst das auf deine eigene Situation übertragen? Im kostenfreien Erstgespräch von 20 Minuten klären wir, welche Schritte bei dir anstehen.
Erstgespräch buchen- Autor und fachliche Prüfung
- Srikumaran Sooriakumar, Gründungsberater und Change-Management-Berater bei SK Strategies. Über Soori
- Zuletzt fachlich geprüft am
- Primärquellen
- § 94 SGB III, Dauer und Höhe der Förderung (Gesetze im Internet)
- § 93 SGB III, Gründungszuschuss (Gesetze im Internet)
- § 148 SGB III, Minderung der Anspruchsdauer (Gesetze im Internet)
- § 45 SGB I, Verjährung (Gesetze im Internet)
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss, §§ 93, 94 SGB III (gültig ab 13.09.2023), Ziff. 94.03, 94.04 und 94.11 bis 94.13
- Bundesagentur für Arbeit, Gründungszuschuss beantragen
- Existenzgründungsportal des Bundes (BMWK), Gründen aus der Arbeitslosigkeit
Redaktionell erstellt und intern geprüft. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit, es besteht kein Rechtsanspruch.